Ablaufende Policen

Eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt ist grundsätzlich ungünstig und sollte nach
Möglichkeit vermieden werden.
Auch bei Verträgen aus Zeiten der Steuerfreiheit der Erträge (Beginn vor 2005) kann
man ggf.  (= falls in den Versicherungsbedingungen vorgesehen) eine sogenannte
“beitragsfreie Abrufphase bzw. Verlängerungsphase” beantragen und den Ausstiegszeitpunkt
später selbst bestimmen. 
 
Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihrem konkreten Fall:
 
Montag - Freitag: 06151-397770
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