BU-Schutz in 2019 - bis zu 47% Rabatt!

25 February 2019

In den letzten Jahren nimmt die Anzahl der Kunden zu, die ihren BU- bzw. DU-Schutz vorzugsweise
mit einem Basisvertrag kombinieren. Zieht man die enormen Steuervorteile im Laufe der Zeit und
den möglichen BUZ-D-Vorteil in Betracht, so muß man diese Lösung als ausgesprochen
kundenfreundlich ansehen.
 

Die gesetzlich vorgesehene steuerliche "Rabattierung" steigt proportional zum Einkommen des
Versicherten. So kann z. B. ein Hausmeister (BG 3-, Einkommen € 30.000 p. a.) im Durchschnitt aller
Jahre seinen Aufwand für den BU-Schutz um 29,94%, ein EDV-Techniker (BG 2+, Einkommen € 42.000 p. a.)
um 34,89% und ein Diplom-Ingenieur (BG 1*, Einkommen € 72.000 p. a.) sogar um 47,17% reduzieren,
wenn dieser in 2019 in Verbindung mit einer Basisrente vereinbart wird.

Durch die richtige Plazierung des wichtigen BU-Schutzes kann man problemlos Liquidität schaffen
und die freiwerdenden Mittel dann für den Aufbau der Altersvorsorge benutzen.

 

Das aus dem Alterseinkünftegesetz resultierende steuerliche Rabattierungspotential erhöht sich
infolge des wachsenden Sonderabzugs von Jahr zu Jahr (in 2019 bereits 88% abzugsfähig).
Und ebenso steigt die Haftung, wenn man vergißt, diese wichtige Option im Kundengespräch zu
erörtern.

 

Die Befürworter der branchenfreundlichen selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU),
welche in der Regel als eine Variante mit Beitragsverrechnung angeboten wird, führen gegen die
BUZ in der 1. Schicht für gewöhnlich zwei Argumente auf:

a) im Leistungsfall ergebe sich ein Steuernachteil für den Kunden,

b) der BU-Schutz sei gefährdet, wenn der Kunde den (zwangsläufig höheren) Gesamtbeitrag für
die Basisrente nicht bedienen könne.


Der erste Einwand resultiert in der Regel aus einer ungenügenden Kenntnis von steuerlichen
Implikationen des Alterseinkünftegesetzes und läßt sich in den meisten Fällen leicht entkräften. 
 

Die unendlichen Diskussionen über die Richtigkeit des zweiten Argumentes sind bekanntlich
überflüssig geworden - dank der aktuellen Regelung der AXA kann man dem Kunden, der die BUZ
im Rahmen seines Basisvertrages mit der masterway Investmentpolice
genießt, im Falle einer
Beitragsfreistellung 
der Rüruprente eine Fortsetzung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne
erneute Gesundheitsprüfung 
als SBU anbieten.

Die erfreuliche, flexible Lösung der AXA bedeutet eine wesentliche Erleichterung im Hinblick auf
die Beraterhaftung
.


Für mehr Informationen können Sie sich die folgenden PDF-Dokumente herunterladen:

Den gesamten Artikel "BU mit fallendem Eigenaufwand (2019)"

BU/DU Rabattierung in der Kurzfassung

SBU versus BUZ

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